Die Grundsicherung für Arbeitssuchende hat ab dem 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgelöst. Es soll Ihnen helfen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können.
Grundsicherung bekommen erwerbsfähige Menschen und deren Familien.
Als Empfänger des Grundsicherungsgeldes müssen Sie hilfebedürftig sein.
Das heißt, dass Sie nicht genug Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Das Grundsicherungsgeld soll Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden.
Außerdem soll es helfen sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dazu gibt es verschiedene Angebote. Wir beraten Sie gern.
Die Höhe des Grundsicherungsgeldes hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lebenssituation und Ihrem Einkommen ab.
Den Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie beim Jobcenter stellen.
Zentrale Vorlagen finden Sie hier unter dem Abschnitt Bürgergeld.
Weitere Informationen zur Grundsicherung finden Sie im Merkblatt SGB II zur Grundsicherung und Fragen und Antworten finden Sie auf der Website der Bundesregierung.